Kurzintervention Radikalismustendenz


Zweiter 2. Platz, 2.000 €: Eine Maßnahme des Betriebs Landkreis Görlitz (IB Mitte), Team Neue ambulante Maßnahmen

Die Maßnahme richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 21 Jahren, bei denen ein Delikt wegen Verfassungsfeindlichkeit zur Anzeige gebracht wurde. Die Kurzintervention besteht aus einem Vorgespräch, zwei bis drei Arbeitseinheiten und einem Abschlussgespräch. Im Verlauf der Intervention wird die verfassungsfeindliche Handlung und ihre Auswirkung reflektiert und das Bewusstseins für das Rechtssystem und seine Funktion geschaffen. Es werden Bewältigungsideen entwickelt, um weitere Delikte zu vermeiden und verantwortungsvolleres Handeln zu fördern. Im ersten Arbeitselement wird dem Jugendlichen erklärt in welchem Rechtssystem wir leben (z.B. welche Regeln gelten hier?) und was er damit zu tun hat. Im zweiten, erlebnispädagogischen Teil, geht es um die persönliche Begegnung. Der Jugendliche trifft eine Person der Betroffenenseite oder nimmt an einer Aktivität teil (z.B. Stolpersteinführung). Einige der Teilnehmenden haben Interviews mit der Polizei geführt, um ihre Ängste abzubauen und einen Perspektivenwechsel zu Rolle und Funktionen der Polizei zu erlangen. Im Abschlussgespräch werden die Teilnehmenden ihre wesentlichen Erkenntnisse „zum Mitnehmen“ verewigen: Sie gestalten kreativ etwas Persönliches z.B. Symbole, Fotos, Sätze in Form einer Hosentaschenkarte, einer Grafik etc. Wenn eine andere Person geschädigt wurde, kann eine Wiedergutmachung in Form einer Entschuldigung geplant werden.